Der Beschuldigte, dem seine Diabeteserkrankung seit rund 30 Jahren bekannt ist, diese beiden Medikamente bereits seit längerer Zeit einnimmt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 f.) und sich in den Befragungen als sorgfältiger, seine Medikation im Griff habender Patient zeigte, musste um die mit den eingenommenen Medikamenten einhergehenden Risiken bezüglich der Fahrfähigkeit wissen. Dass er sich dieses Risikos sehr wohl bewusst war, zeigt auch der Umstand, dass er in der Regel Traubenzucker bei sich und im Auto mitführt, weil, wie er bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft ausführte, man sich bei Unterzuckerung «nicht mehr kontrollieren