In Kombination mit blutdrucksenkenden Arzneimitteln wird jedoch ebenfalls auf das Risiko einer Unterzuckerung hingewiesen. Der Beschuldigte, dem seine Diabeteserkrankung seit rund 30 Jahren bekannt ist, diese beiden Medikamente bereits seit längerer Zeit einnimmt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 f.) und sich in den Befragungen als sorgfältiger, seine Medikation im Griff habender Patient zeigte, musste um die mit den eingenommenen Medikamenten einhergehenden Risiken bezüglich der Fahrfähigkeit wissen.