Der im Zeitpunkt des Unfalls gut 71 Jahre alte Beschuldigte war gesundheitlich angeschlagen: Er ist Diabetiker und leidet an Bluthochdruck, weshalb er regelmässig Medikamente gegen Diabetes und den Bluthochdruck einnehmen muss (act. 4, act. 67). Im Rahmen der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte zudem aus, dass er noch mehr Medikamente einnehmen müsse, er diese aber ohne seine Medikamentenliste nicht benennen könne, da es relativ viele Medikamente seien (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4).