Der Beschuldigte kann sich nicht erklären, weshalb er auf gerader Strecke bei kleiner Geschwindigkeit und guten äusseren Bedingungen unvermittelt von der Strasse abkam und rechts in ein freies Feld und anschliessend in eine Verkehrstafel gefahren ist. Irgendwelche Anzeichen, die Anlass und Grund für dieses Fahrverhalten hätten ergeben können, sind offenbar auch aufgrund der Beifahrerinnen nicht feststellbar gewesen. Der Beschuldigte hat anlässlich des Unfalls mehrfach und von sich aus von einem «Sekundenschlaf» gesprochen und sich ausserstande gezeigt zu erklären, weshalb er von der Fahrbahn abgekommen ist.