krankung alle Vorsichtsmassnahen ergriffen, um das Eintreten einer Fahrunfähigkeit zu verhindern. Es lägen keine Anzeichen dafür vor, dass der Beschuldigte während der Fahrt etwas gemerkt habe. Dies sei auch aus der Aussage der Zeugin B. zu schliessen, dass sich die Fahrunfähigkeit für den Beschuldigten vorgängig nicht abgezeichnet habe.