Bezüglich der Diabeteserkrankung habe der Beschuldigte dargelegt, dass seine Erkrankung medikamentös gut eingestellt sei und er die Medikamente regelmässig nehme. Der eingereichte Blutzuckerwert zeige keine Auffälligkeiten und der Arzt habe bei einem Fahreignungstest gemäss der Aussage des Beschuldigten nichts feststellen können, was die Fahrunfähigkeit beeinträchtige. Der Beschuldigte habe keine Anzeichen bemerkt, die auf seine Fahrunfähigkeit hingewiesen hätten, er habe sich gut gefühlt und sei nicht abgelenkt gewesen. Er sei dann aber plötzlich «weg» gewesen, weshalb er sich nicht an die Kollision erinnern könne.