2.3. Am 19. Januar 2022 reichte die Staatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. -3- 2.4. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 10. Februar 2022 liess der Beschuldigte die Abweisung der Berufung beantragen. 2.5. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten fand am 5. April 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: