2. 2.1. Am 14. Oktober 2021 fand vor dem Bezirksgericht Laufenburg die Hauptverhandlung statt. Dabei wurden B. als Zeugin und der Beschuldigte befragt. Gleichentags sprach der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg den Beschuldigten von Schuld und Strafe frei. 2.2. Die Staatsanwaltschaft meldete gegen dieses Urteil am 25. Oktober 2021 die Berufung an und beantragte mit Berufungserklärung, der Beschuldigte sei des fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig zu sprechen und dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 150.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'100.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.