3. 3.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände und Betäubungsmittel werden eingezogen: - Mobiltelefon BQ Aquaris X2, IMEI: […] / […] - Haschischöl (ca. 10 ml) Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 3.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten auf Verlangen zurückgegeben: - Mobiltelefon Samsung Galaxy S5, SM-A510F, IMEI: […] - Apple iPad, MP2F2TY/A - Navigationsgerät TomTom - Navigationsgerät Garmin Werden diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. - 22 -