Die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall, dass die Busse von Fr. 100.00 schuldhaft nicht bezahlt wird, ist auf 1 Tag Freiheitsstrafe festzusetzen (Art. 106 Abs. 2 StGB). 5. 5.1. Die Einziehung des beschlagnahmten Haschischöls und die Herausgabe des beschlagnahmten Mobiltelefons Samsung Galaxy S5, des Apple iPad und der Navigationsgeräte TomTom und Garmin sind im Berufungsverfahren unangefochten geblieben und deshalb nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).