Der Beschuldigte hat aus dem Drogenhandel stammendes Bargeld im Umfang von € 64'000.00 von den Niederlanden über Luxemburg, Frankreich und Deutschland in die Schweiz transportiert. Es handelt sich dabei um einen erheblichen Betrag. Unter Berücksichtigung des breiten Spektrums möglicher Geldwäschereihandlungen und davon erfasster Deliktsbeträge ist jedoch von einem noch leichten bis mittelschweren Taterfolg auszugehen.