b und c BetmG in ein Busgeschäft einschleuste (vgl. oben). Vor diesem Hintergrund drängt es sich geradezu auf, dass bei Erhalt der erheblichen Summe von € 64'000.00 in bar aus den Niederlanden durch mehrere Personen, verpackt in eine Plastiktüte und in 10er, 20er und 50er Noten gestückelt mit der konkret zugeteilten Aufgabe davon € 50'000.00 in ein Unternehmen in der Schweiz zu investieren, ohne jeglichen Beleg zur Herkunft des Geldes und dem Erhalt einer erheblichen - 15 -