Es bedarf einer bandenmässig professionellen und strukturierten Organisation mit klarer Aufgabenzuweisung an mehrere Personen, um ein Konstrukt aufzugleisen, das die Erwirtschaftung von Drogengeldern in dieser Höhe in den Niederlanden unter dem Deckmantel eines Restaurants-/Barbetriebs mit anschliessender Investition in eine Schweizer Aktiengesellschaft vorsieht (vgl. BGE 147 IV 176 E. 2.4.2). Dabei kam insbesondere dem Beschuldigten eine klare Rolle zu, indem er mehrmalig in die Niederlanden reiste zur detaillierten Besprechungen des Vorgehens mit verschiedenen Personen – insbesondere A. und E. (vgl. Protokoll der Berufungs-