«Ist unsere Arbeit. Von nichts kommt nichts. Lese mal Pol. News vom 13.05., Opfikon! Dann siehst du mit was für Probleme wir zu tun haben. Aber easy kommt schon richtig» (UA act. 226) Am 13. Mai 2019 wurde auf der Website www.polizeinews.ch ein Artikel aufgeschaltet, der die Verhaftung mutmasslicher Drogenhändler in Opfikon thematisierte (UA act. 226). Die Vorbringen des Beschuldigten, wonach er G. lediglich habe mitteilen wollen, dass die Schweiz Probleme mit Drogenhandel habe (GA act. 323) oder im Widerspruch dazu, die Nachricht an G. gar nicht geschickt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9), sind abwegig und als Schutzbehauptungen zu qualifizieren.