Vielmehr sagte der Beschuldigte im Widerspruch dazu in seiner Einvernahme vom 24. Oktober 2019 aus, das Geld in dieser Stückelung dabeigehabt zu haben, weil die Seriosität kleinerer Scheine grösser sei im Gegensatz zu 500er Noten. Mit grösseren Scheinen werde man komisch angeschaut (UA act. 238). Von Einnahmen aus einem Restaurant-/Barbetrieb und einer damit verbundenen Stückelung in kleine Scheine war keine Rede.