Eine mögliche alternative Erklärung für die Stückelung des Bargeldes in kleine Einheiten als diejenigen, dass das Geld aus dem Restaurant- /Barbetrieb stamme und deshalb in 10er, 20er und 50er Noten gestückelt sei und es sich bei diesen Noten um die im legalen Wirtschafts- und Zahlungsverkehr häufigsten Banknoten handle, ist nicht ersichtlich und wird nicht vorgebracht (Berufungsantwort, S. 14 und 17). Vielmehr sagte der Beschuldigte im Widerspruch dazu in seiner Einvernahme vom 24. Oktober 2019 aus, das Geld in dieser Stückelung dabeigehabt zu haben, weil die Seriosität kleinerer Scheine grösser sei im Gegensatz zu 500er Noten.