1-4) abzuweisen. Ebenso wenig ist anzunehmen, dass die Zeugenaussage von F. als Mitglied des Verwaltungsrates der C. AG in Bezug auf die Herkunft des Bargeldes Aufschluss geben könnte, zumal dieser ausschliesslich in Kontakt mit dem Beschuldigten stand und seine Informationen denn auch vom Beschuldigten selbst erhalten hat. Auch diese Beweisanträge sind abzuweisen (Berufungsantwort, S. 5 f. Ziff. 7).