der Verordnung [EU] 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung [EG] Nr. 1889/2005 vom 23. Oktober 2018) und der Beschuldigte davon gewusst haben muss, zumal er in seiner beruflichen Tätigkeit regelmässig mit grösseren Bargeldsummen im Landesgrenzen überschreitenden Bereich (insbesondere auch zwischen der Schweiz und EU-Ländern) tätig war (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 und 6).