Der Beschuldigte bringt vor, dass sich die Stückelung des Bargelds in 10er, 20er und 50er Noten sowie dessen Kontamination mit Betäubungsmitteln durch die legale Herkunft des Bargeldes ergebe, namentlich eines Restaurants-/Barbetriebes in den Niederlanden – einer Hochburg für THC und Methamphetamine. Der Restaurant-/Barbetrieb befinde sich in einem Vorort von Amsterdam, wo zahlreiche Partys mit jungen Leuten mit Festivalerfahrung gefeiert worden seien, was die Spuren von Betäubungsmitteln erkläre. Eigentümer des Bargelds sei A. (Berufungsantwort, S. 11 ff., 17 und 19; Protokoll der Berufungsverhandlung, vgl. Parteivortrag der Verteidigung, Ziff. III/3.a., S. 6).