Das Bargeld war in insgesamt 18 Bündel unterteilt. Pro Bündel wurden fünf Noten jeweils auf der Vorder- und Rückseite getestet, wobei die Testung bei 13 Bündeln Spuren von Methamphetamin und/oder THC bei bis zu 100 % der beprobten Noten, bei vier Bündeln bei bis zu 80 % und bei einem Bündel bei bis zu 60 % ergaben (UA act. 268 ff.; 295 f.). Entgegen den Vorbringen des Beschuldigten, eine direkte Quantifizierung der nachgewiesenen Spuren von Betäubungsmitteln auf den Banknoten sei durch das IMTS nicht möglich und zudem sei das IMTS Gerät nicht auf Methamphetamin oder THC kalibriert gewesen (Berufungsantwort, S. 10 f.;