Das Geld habe der Beschuldigte – nach eigenen Angaben – von bis zu vier Personen erhalten, um dieses in der Schweiz in eine Aktiengesellschaft zu investieren (€ 50'000.00) bzw. als Provision für seine Transport- und Vermittlertätigkeit (€ 14'000.00). Zur Investierung habe er sich an die C. AG gewandt, von der er mehrere Angebote zum Kauf eines Aktienmantels erhalten habe. Umstritten ist, ob die vom Beschuldigten mitgeführten € 64'000.00 ganz oder teilweise aus deliktischer bzw. verbrecherischer Herkunft stammten.