2022 mit Verfügung vom 2. September 2022 zugestellt und die Möglichkeit gewährt, an der bereits rund zweieinhalb Wochen später stattfindenden Berufungsverhandlung ausführlich Stellung zu nehmen und sich zu äussern, wovon der Beschuldigte bzw. die Verteidigung ausgiebig Gebrauch machte (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16 ff.). Beiden Parteien standen dabei zwei Parteivorträge zu.