3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 29. Juni 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein und -5- änderte ihren Antrag bezüglich das Mobiltelefons BQ Aquaris X2 ab, wonach dieses einzuziehen und zu vernichten oder an die Kantonspolizei zu Schulungszwecken auszuhändigen sei. 3.3. Der Beschuldigte reichte am 17. August 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsantwort ein. 3.4. Die Staatsanwaltschaft reichte am 30. August 2022 eine freigestellte Stellungnahme ein.