Dazu hatte der Beschuldigte sich bereits im Vorfeld bei der Firma C. AG, [Adresse], über den Erwerb von Firmenmänteln informiert und am 10. Dezember 2018 sowie 22. Mai 2019 konkrete Angebote erhalten. Das Angebot vom 22. Mai 2019 lautete auf einen Firmenmantel mit einem Stammkapital von CHF 100'00.00 und einen Kaufpreis CHF 16'000.00. Zudem fand am 10. Juli 2019 ein Gespräch am Firmensitz der C. AG betreffend Firmenkauf statt. In einer letzten E-Mail vom 4. Oktober 2019 an die C. AG – mithin wenige Tage vor seiner Reise in die Niederlande – -3-