Der Beschuldigte beabsichtigte mit dem Geld im Auftrag der unbekannten Geldgeber (darunter evtl. A.) einen Firmenmantel einer Schweizer Aktiengesellschaft zu erwerben und eine erste Tranche des Stammkapitals der Firma zu liberieren. Dazu hatte der Beschuldigte sich bereits im Vorfeld bei der Firma C. AG, [Adresse], über den Erwerb von Firmenmänteln informiert und am 10. Dezember 2018 sowie 22. Mai 2019 konkrete Angebote erhalten.