Vorgängig des Grenzübertritts erfolgte keine Anmeldung der Geldeinfuhr beim Zoll. Sämtliche mitgeführten Geldbündel sind übermässig mit Drogen, namentlich insbesondere THC und Methamphetamin aber auch teilweise mit Kokain, Amphetamin, Heroin, MDMA und weiteren Drogen kontaminiert. Das gesamte Geld entstammt mithin dem Drogenhandel, was der Beschuldigte, der in der Vergangenheit selbst am Drogenhandel zwischen dem europäischen Ausland und der Schweiz beteiligt war, wusste, womit er zumindest rechnete und was er in Kauf nahm.