4.4.2. Spricht das Gericht eine Landesverweisung aus, muss es bei Drittstaatsangehörigen – unabhängig von einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft – zwingend auch darüber befinden, ob die Landesverweisung im SIS auszuschreiben ist. Es hat die Frage der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS materiell zu beurteilen und im Dispositiv des Strafurteils zwingend zu erwähnen, ob die Ausschreibung vorzunehmen ist oder ob darauf verzichtet wird. Aus dem Dispositiv des Strafurteils muss hervorgehen, ob ein Strafgericht bereits über die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS materiell entschieden hat (BGE 146 IV 172 E. 3.2.5).