Im obergerichtlichen Verfahren sagte der Beschuldigte aus, dass er mit seinen Geschwistern und seinem Schwager eine gute Beziehung habe und mit ihnen etwas unternehme, wobei dies "bestimmt" einmal im Monat vorkomme. Mit seinen Arbeitskollegen gehe er manchmal Billard oder Bowling spielen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7). Gesundheitliche Einschränkungen hat der Beschuldigte keine (mehr) (UA ST.2019.8051, act. 5; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8). Auch über Vorstrafen verfügt er nicht (vgl. aktueller Strafregisterauszug).