Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6). Auf die Frage nach weiteren freundschaftlichen Beziehungen mit in der Schweiz lebenden Personen, gab der Beschuldigte anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung lediglich die Schwägerin seines Bruders an (GA, act. 111). Auf Nachfrage seines Verteidigers gab er zudem zu Protokoll, dass er mit seinen Arbeitskollegen am Feierabend manchmal etwas trinken oder Pizza essen gehe (GA, act. 112). Im obergerichtlichen Verfahren sagte der Beschuldigte aus, dass er mit seinen Geschwistern und seinem Schwager eine gute Beziehung habe und mit ihnen etwas unternehme, wobei dies "bestimmt" einmal im Monat vorkomme.