2019.8051, act. 4, Fragen 10 f.; UA ST.2021.1872, act. 4, Fragen 10 f.). Im Kosovo verfügt der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben über keine persönlichen Kontakte. Er sei zum letzten Mal vor rund 5 Jahren im Kosovo gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6;). Seine Eltern und seine Stiefmutter sind verstorben (GA act. 111; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6). Anlässlich einer Befragung im Untersuchungsverfahren gab der Beschuldigte wiederholt auf die Frage nach Vermögenswerten im Heimatland an, dass er über ein altes Elternhaus im Kosovo im Wert von ca. 20'000.00 bis 25'000.00 Euro verfüge (UA ST.2021.1827, act. 7 und 8).