Die Einsatzstrafe ist für die weiteren Betrugshandlungen in den Monaten Oktober 2017, April, Mai, Juni, August, September und Dezember 2018 angemessen zu erhöhen. Der Beschuldigte ist grundsätzlich in gleicher Art und Weise wie im September 2017 vorgegangen, indem er erwirkt hat, - 15 -