UA ST.2021.1827, act. 59 ff.). Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass es sich bei der Frage auf dem Formular AdvP «Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?» um eine einfache und eindeutige Frage handelt, welche unmissverständlich darauf gerichtet ist, ob in irgendeiner Art und Weise und unabhängig in welchem Pensum, für welchen Arbeitgeber und für welche Dauer gearbeitet wurde. Entsprechend sind für die Bejahung dieser Frage im Formular jeweils auch auszufüllende Felder betr. die jeweilige Arbeitsdauer («von …», «bis …») und betr. jeweiliger Arbeitgeber («Arbeitgeber: …») vorgedruckt (UA ST.2019.8051, act. 84 ff.; UA ST.2021.1827, act.