der jeweils zweiseitigen Formulare AdvP bestätige er überdies unterschriftlich, er nehme davon Kenntnis, dass er sich für unwahre Angaben und das Verschweigen von Tatsachen, die zu einer ungerechtfertigten Auszahlung von Arbeitslosenentschädigung führen könnten, strafbar mache und er zu Unrecht bezogene Beträge zurückzuerstatten habe. Zudem wurde er auf der Titelseite der Formulare und unmittelbar vor dem Unterschriftsfeld jeweils darauf aufmerksam gemacht, dass er der Kasse unbedingt jede Arbeit melden müsse, die er während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ausführe (UA ST.2019.8051, act. 84 ff.; UA ST.2021.1827, act.