Um die Kreuze auf den Formularen am richtigen Ort zu setzen und wo nötig mit Text ausfüllen zu können, musste der Beschuldigte diese jeweils durchlesen. Bei jedem einzelnem der jeweils zweiseitigen Formulare AdvP bestätige er überdies unterschriftlich, er nehme davon Kenntnis, dass er sich für unwahre Angaben und das Verschweigen von Tatsachen, die zu einer ungerechtfertigten Auszahlung von Arbeitslosenentschädigung führen könnten, strafbar mache und er zu Unrecht bezogene Beträge zurückzuerstatten habe.