Er sei zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, etwas Unrechtes bzw. Falsches zu tun. Erst nachträglich, als er mit dem Strafverfahren konfrontiert worden sei, habe er die Situation realisiert. Niemand habe ihm das Formular erklärt. Er habe die Formulare vielmehr stereotypisch bzw. immer alle gleich ausgefüllt. Wegen fehlendem Verständnis habe er sich jeweils am ersten Formular orientiert, welches er für September 2017 ausgefüllt habe. Er habe dieses Formular als Vorlage genommen und die Angaben, ohne sich Gedanken zu machen und die Formulare richtig zu verstehen, auf die folgenden Formulare übertragen (Berufungsbegründung, S. 7 ff.). -9-