Ihrer Kasse unbedingt jede Arbeit, die sie während des Bezugs von Arbeitslosentschädigung ausführen», angebracht gewesen. Auch diese Formulierung sei einfach und verständlich. Der Einwand des Beschuldigten, er habe gedacht, Nebenerwerbstätigkeiten oder Tätigkeiten im Zwischenverdienst seien nicht anzugeben, sei unter diesen Umständen als Schutzbehauptung zu qualifizieren. Der Beschuldigte habe zudem sein Einkommen gegenüber -8-