3.5. Mit Eingabe vom 15. August 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft auf das Einreichen einer schriftlichen Berufungsantwort. -7- 3.6. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten und des Zeugen G. fand am 13. Juni 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: