7. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Markus Härdi, die richterlich auf CHF 5'326.70 (inkl. MWSt von CHF 380.85) festgesetzte Entschädigung auszurichten. Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO)." 3. 3.1. Am 23. November 2021 meldete der Beschuldigte Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 23. Mai 2022 zugestellt.