Durch diese Falschangaben täuschte der Beschuldigte in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau und erzielte zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Höhe von total mindestens CHF 1'657.75. Der Beschuldigte reagierte nicht auf die fälschlicherweise getätigten Auszahlungen und verwendete die zu Unrecht bezogenen Beiträge für sich und/oder andere. Den Rückforderungsbetrag der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aarau von insgesamt CHF 1'657.75 bezahlt der Beschuldigte gemäss Ratenzahlungsvereinbarung vom 9. Dezember 2020 monatlich in Raten à CHF 200.00 ab, wobei die erste Rate per 31.12.2020 CHF 257.75 betrug.