Der Beschuldigte ersuchte mehrfach bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau um Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung (vgl. Ziff. I. der Anklage vom 29.09.2020), so u.a. mit Antrag vom 1. September 2017. Im Nachgang hierzu füllte der Beschuldigte das Formular "Angaben der versicherten Person" (AdvP) am 23. Mai 2018 für den Monat Mai 2018, am 26. Juni 2018 für den Monat Juni 2018, und am 27. August 2018 für den Monat August 2018 aus. Dabei verneinte er die Frage 1 "Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" jeweils und bestätigte diese Angaben mit seiner Unterschrift. Entgegen diesen Angaben hatte der Beschuldigte in den Monaten Mai 2018 und Juni