Der Beschuldigte hat mehrfach in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt oder ihn in einem Irrtum arglistig -4- bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat. Tatort: [Ortschaft], [Strasse] (Wohnort des Beschuldigten), evtl. weitere, nicht näher bekannte Orte Tatzeiten: Mai 2018, Juni 2018 und August 2018 Deliktsbetrag: CHF 1'657.75