Durch diese Falschangaben täuschte der Beschuldigte in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau und erzielte zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Höhe von total mindestens CHF 4'461.05 (September 2017 CHF 2'076.00, Oktober 2017 CHF 909.85, April 2018 CHF 822.35, Mai 2018 CHF 417.80, September 2018 CHF 117.55 und Dezember 2017 CHF 117.50). Die Beschuldigte reagierte nicht auf die fälschlicherweise getätigten Auszahlungen und verwendete die zu Unrecht bezogenen Beiträge für sich und/oder andere.