Der Beschuldigte hat mehrfach in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat. Tatort: [Ortschaft], [Strasse] (Wohnort des Beschuldigten), evt. weitere, nicht näher bekannte Orte Tatzeiten: Spätestens ab dem 29. September 2017 bis mindestens am 12. Dezember 2018 Deliktsbetrag: Mindestens CHF 4'461.05