9.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A.Z. für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 5'968.50 zu bezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt oder teilbedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)