6. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende Gegenstände werden eingezogen: - Stein - Pfefferspray - Messer Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 54 - 7. [in Rechtskraft erwachsen] 7.1. Die Zivilklage von D. wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A.Z. Schadenersatz in Höhe von Fr. 4'916.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 20. Juni 2020 sowie eine Genugtuung in Höhe von Fr. 500.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 20. Juni 2020 zu bezahlen. 7.3. Die Zivilklage von F.Z. wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.4. Die Zivilklage von E. wird auf den Zivilweg verwiesen.