auf diese Kostennote kann jedoch nicht unbesehen abgestellt werden. Eine Vertretung des Privatklägers zur Durchsetzung seiner Zivilansprüche war vorliegend ab dem 20. Oktober 2022 nicht mehr angezeigt, nachdem der Beschuldigte die Zivilforderung zuhanden des Gerichts anerkannt hat. Gemäss übereinstimmenden Angaben hatte Rechtsanwalt Franz Hollinger Rechtsanwältin C. am 19. Oktober 2022 eine Voicemail bezüglich des Rückzugs der Berufung hinterlassen, worauf am 20. Oktober 2022 ein Telefonat zur Klärung des Umfangs des Rückzugs stattfand (Protokoll Berufungsverhandlung S. 36 ff.).