Es liegen keine Gründe gegen eine solche Ausschreibung der Landesverweisung im SIS vor, zumal für diese kein (besonders) schweres Delikt vorliegen muss (BGE 147 IV 340). Somit ist die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) anzuordnen. 6.8. Zusammengefasst ist somit eine fakultative Landesverweisung von 4- jähriger Dauer anzuordnen und diese ist im SIS auszuschreiben. 7. Die Vorinstanz hat die Vernichtung eines Küchenmessers, eines Steins und eines Pfeffersprays angeordnet, was im Berufungsverfahren unangefochten geblieben ist, weshalb es damit sein Bewenden hat. - 48 -