Mit Blick auf die Verhältnismässigkeit ist zudem zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen und ihn die Landesverweisung allein schon deshalb erheblich betrifft. Hinzu kommt, dass er mit einer Schweizerin verheiratet ist und mit ihr ein gemeinsames Kind erwartet. 6.7. Spricht das Berufungsgericht gegenüber einem Drittstaatangehörigen eine Landesverweisung aus, muss es auch über die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) befinden (BGE 146 IV 172 E. 3.2.2 und 3.2.4).