Die zahlreichen Vorstrafen stellen ein solides Argument für die Begründung einer Landesverweisung dar, welches bei im Aufnahmestaat geborenen bzw. aufgewachsenen Ausländern vom EGMR verlangt wird (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 3.2.5). Damit muss nach wie vor von einer erheblichen Gefahr für die hiesige öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen werden.