kann. Dies und der Umstand, dass er seit seiner Haftentlassung seit knapp einem Jahr straffrei lebt, eine Therapie absolviert sowie drogenfrei zu leben scheint und einer geregelten Arbeitstätigkeit sowie Berufsausbildung nachgeht, verbessern die ihm zu stellende schlechte Legalprognose zumindest in gewissem Masse. Während der Berufungsverhandlung vermittelte der Beschuldigte auch den Eindruck, dass er sich seiner Defizite zumindest teilweise bewusst ist und er erkannt hat, woran er zu arbeiten hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 12 ff.).